Heute gibt es mal einen kleinen Beitrag über die GEZ. Es geht um Freiberufler und Selbständige mit Homeoffice und die Gebührenpflicht für Computer mit Internetzugang. Ich habe ALLE Gebühren zurückbekommen.
Gebührenpflicht für Freiberufler und Selbständige mit Homeoffice
Die armen Ritter der GEZ stehen ja irgendwann bei jedem auf der Matte. Oder man bekommt Post. Egal, sie melden sich….garantiert.
So auch bei mir, als die GEZ feststellte, das es hier ja ein neues Unternehmen gibt. Ich hab mich damals schon stundenlang schlau gemacht, ob ich den für einen Computer mit Internetzugang wirklich gesondert Gebühren zahlen muss, obwohl der auch privat genutzt wird und die Erstgeräte in der Wohnung angemeldet sind. Damals bin ich leider zu dem Entschluss gekommen, dass das wohl so ist. Und es war auch so. Also musste ich nachzahlen. Weniger schön. Aber ok.
Gerichtsurteil und Rückforderung meiner Beiträge
Im August diesen Jahres gab es 3 Gerichts-Verfahren gegen die GEZ. Alle drei gingen verloren – siehe damalige heise News. Kurzer Auszug:
Freiberufler oder Selbstständige, die in ihrer Wohnung einen internetfähigen PC beruflich nutzen, müssen den am Mittwoch bekannt gegebenen Urteilen zufolge keine zusätzliche Rundfunkgebühr für den Rechner zahlen, wenn in der Wohnung schon ein privat genutztes Rundfunkgerät angemeldet ist (Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11).
Sehr schön. Dann gleich mal an die Arbeit machen und ein schönes Schreiben aufsetzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Berechnung von Rundfunkgebühren für geschäftlich genutzte Geräte im Privathaushalt gemäß dem Urteil des Bayerische Verfassungsgerichtshof in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 27. April 2011 (Az.: 7 BV 10.443) – bestätigt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2011 – nicht rechtmäßig ist (Az.: BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11), bitte ich Sie, mir die zu unrecht bezahlten Gebühren zurück zu erstatten. Diese setzen sich wie folgt zusammen […]
Dann hab ich Ihnen schön alle bezahlten Gebühren zusammengetragen (Datum der Buchung und Betrag + Gesamtbetrag) und habe abgewartet. Ich war noch etwas skeptisch. Anfang Oktober ging mein Schreiben raus und bis vor 3 Tagen hatte ich nichts von dem Laden gehört. Also meine bessere Hälfte beauftragt da nachzuforschen. Am Telefon wurde gesagt, das ein Brief und die Gebühren unterwegs seien. Ich dachte erst die wollen mich verarschen, aber es war wirklich einfach zeitgleich. Am nächsten Tag hatte ich Post:

Also ich bin ja froh, das es funktioniert hat. Aber natürlich wurde noch eine kleine Schikane eingebaut, denn in meinem Schreiben findet man deutlich die Antwort auf den letzten Satz im Screenshot. Aber ok, ich lass ihnen den Spaß – Die sollen doch auch mal lachen.
Neuer Absatz auf der GEZ-Website unter Internet-PCs
Arbeitszimmer im Privathaushalt
Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern (z.B. Büro zu Hause) sind nur dann anmelde- und gebührenpflichtig, wenn im Privathaushalt keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind
Nachzulesen beim Punkt: Internet-PCs
Vorlage für Rückforderung
Ich persönlich hasse es solche Schreiben aufzusetzen und bin froh, wenn es dafür Vorlagen gibt. Deswegen möchte ich hier einfach mal meine bereitstellen, die Ihr nur noch mit euren Daten vervollständigen müsst. Hier könnt ihr euch das Word-Dokument herunterladen!
Ich hoffe das hilft euch weiter!
Micha
Hey Bohn,
danke für die Info. Kannst du sagen, bis zu welchem Zeitraum man die GEZ-Gebühren zurückverlangen kann?
DanielB
Ich hatte dies auch schon mehrfach verfolgt und wirklich gut, dass die GEZ hier ohne weiteres deinen Forderungen nachgekommen ist und die Summe bezahlt hat.
Kai
Danke für den Tip. Habs auch gleich mal zurück gefordert. Mit Glück wirds nen kleines Weihnachtsgeld 🙂
Bohn
@Micha, da gibt es keine Grenze oder so. In der Regel alles, was zu Unrecht bezahlt wurde.
Volker
Hallo,
ich habe sofort, als das letzte Urteil bekannt wurde, bei der GEZ angerufen und gefragt, was ich machen müsste, um keine weiteren Gebühren zu bezahlen.
Ich habe anschließend per FAX ein formloses Schreiben an die GEZ geschickt und darin auch meine bis dahin bezahlten Gebühren zurück gefordert.
Am Telefon sagte man mir, ich solle aber meine private GEZ-Kundennummer im Schreiben angeben. Gesagt, getan.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben der GEZ. Dort wurde ich gefragt, ob ich ein KFZ für berufliche Fahrten nutzen würde. Da ich rein online arbeite, habe ich das verneint – wieder per FAX.
Weitere 3 oder 4 Wochen später hatte ich mein Geld auf dem Konto.
Gruß
Volker
Chris
Das ist ein super Tipp von dir. Ich Danke dir vielmals! Mal schauen, ob ich mein Geld auch zurückerstattet belomme… Gruß Chris
VH
Sehr schön das es diese Möglichkeit gibt. Die wollen Geld für alles mögliche das muss aufhören.
Carsten
Und schon wieder so eine gute Info.
Ich bin in der gleichen Situation. Bei mir war noch keiner von der Scheerlappen, obwohl ich schräg gegenüber der größten GEZ-Verwaltung wohne (lach).
Danke für den Rat! Ich werde das ausdrucken und schonmal im Hauseingang bereit legen.
Holger
Sauber. Danke für den Tip und die Vorlage! Scheint ja keine große Sache zu sein.
Thomas
Hallo Ralf,
super Beitrag den ich leider erst jetzt entdeckt habe!
Die letzte Abbuchung war ja am 2. Januar!
Die werde ich direkt mal zurück fordern!
Danke dir für die Vorlage!
Ist wirklich hilfreich!
Beste Grüße
Thomas
Kai Köpke
Hallo Ralf, danke für den Tip nochmal. Hat bestens funktioniert und gab pünktlich zu Weihnachten Gebühren für fast 2 Jahre zurück 🙂
Viele Grüße,
Kai
Bohn
Na das freut mich richtig. Ich hoffe es kommen noch viele dazu 😉
Uwe
Hat bei mir auch einwandfrei funktioniert.
Nur bekam ich kein Geld zurück, da die GEZ anscheinend automatisch mit dem PC auch ein Autoradio angemeldet hat. Das habe ich jetzt auch abgemeldet, nur wurde das nicht rückwirkend anerkannt 🙁
Weblogie
Guten Morgen, da dieses Thema diese Woche für mich aktuell ist, konnte ich den Beitrag direkt als Anleitung verwenden, um die Gebühren der GEZ nicht doppelt zahlen zu müssen. Vielen Dank dafür!
Joachim
Hi, danke für den Tip, hat hervorragend geklappt, eine Rückmeldung und kurz darauf die Rückerstattung folgten kurz nach dem Schreiben an die GEZ gem. Vorlage. – Vielen Dank
Basti
In der Tat – hat geklappt! Vielen Dank Ralf und Volker für spitzen Tipp!
Zurecht
Weiß jemand, ob die GEZ-Anmeldung auch über die Firma laufen kann und man entsprechend nicht mehr privat zahlen muss?
Bohn
keine Ahnung ob das auch sorum geht. Kann ich dir leider nicht sagen 🙁