05.08.11

Gastartikel von Kirsten Schelper – Open-Source-Software ist beliebt. Sie steht kostenlos im Netz und jeder kann damit machen, was er will. Manchmal steht irgendwo klein gedruckt etwas von einer Lizenz, aber darum muss man sich nicht weiter kümmern. Oder doch?

Was bedeutet es eigentlich, wenn ein Programm, ein Bild oder eine Grafik lizensiert ist? Zunächst einmal heißt das, dass es jemanden gibt, der das Urheberrecht für das Werk hat. Auf dieses Recht verzichtet er nicht einfach so, sondern er räumt anderen das Recht ein, sein Werk in einem definierten Rahmen zu nutzen. Das ist dann eine Lizenz.

Damit sich nicht jeder seine eigenen Lizenzbedingungen ausdenken muss, gibt es eine Reihe von Modellen, die solche Bedingungen vorgeben. Die Lizenzmodelle sind so etwas wie Muster-Verträge, die ein Rechteinhaber übernehmen und in eigener Verantwortung verwenden kann.

Ich möchte in diesem Artikel zwei Modelle betrachten, denen ich bei meiner Arbeit als Webdesignerin häufig begegne: Die Creative-Commons-Lizenz und die GPL-Lizenz (GNU General Public License).
Disclaimer: Ich bin keine Juristin und dieser Text soll auch keine rechtliche Beratung sein. Ich gebe hier nur meinen Wissenstand wieder. Irrtümer vorbehalten.

A. Creative Commons

Diese Lizenzverträge schützen kreative Inhalte, also Designs, Fotos und Illustrationen. Innerhalb der CC-Lizenz gibt es vier Module.

  • Namensnennung
    Diese Lizenz besagt, dass der Autor genannt werden muss, wenn jemand das Werk verwendet. Darüber hinaus kann man das Bild oder das Design frei verwenden. Man kann es verändern, kopieren und weiterverteilen.
  • Keine Bearbeitung
    Das Werk darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.
  • Nicht kommerziell
    Hier wird der Kontext definiert, in dem ein Werk genutzt werden darf. Es sind nur private Zwecke erlaubt, eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
  • Wiedergabe unter gleichen Bedingungen
    Das Werk muss unter derselben Linzenz (CC) bleiben, ganz gleich, welche Veränderungen es erfahren hat. Wenn man also auf der Grundlage eines cc-lizenzierten Inhalts ein eigenes Produkt entwickelt hat, darf man das nur unter demselben Lizenvertrag weitergeben. Man kann also nicht in ein anderes Lizenz-Modell wechseln.

Alle vier Module sind miteinander kombinierbar. Will man sehr restriktiv sein, dann würde man die Kombination „Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung“ wählen. Das heißt, der Nutzer kann das Werk zwar verwenden, aber weder Geld damit verdienen noch es verändern. Und der Autor muss selbstverständlich genannt werden.
Die „schwächste“ Lizenz im CC-Zusammenhang wäre das Modell „Namensnennung“. Hier muss nur der Name des Urhebers genannt werden, alles andere ist freigestellt.

B. GNU General Public License

Die GNU General Public Licence (GPL) ist die am weitesten verbreitete Lizenz bei Open-Source-Projekten. Auch hier geht es darum, dass die Software kostenlos ist und frei verbreitet werden darf. Änderungen sind ebenfalls erlaubt.
Dennoch behält der Entwickler ein Recht an seinem Code. Er kann sogar dieselbe Software unter anderen Lizenzen weitergeben, d.h. er könnte den Code auch verkaufen. Aber nur dann, wenn er tatsächlich der Urheber des Codes/Inhalts ist.
Für alle anderen gilt die so genannte Copyleft-Regel: Wenn man auf der Basis von GPL-Code ein eigenes Produkt entwickelt hat, darf man dieses Produkt nur unter der GPL-Lizenz weitergeben. (Der Ausdruck Copyleft wurde von Richard Stallman geprägt, dem Gründer des GNU-Projekts. Es ist eine Anspielung auf das Wort Copyright)

Die GPL-Lizenz hat folgende Inhalte

  1. Die Software darf kopiert werden.
    Das heißt, der Code darf auf eine Festplatte, einen Server kopiert werden. Wie oft und wo das geschieht, ist freigestellt.
  2. Die Software darf weiterverteilt werden
    Man darf beispielsweise einen Download-Button auf seine Website setzen, die zur besagten Software führt. Man könnte auch den Code auf eine CD brennen und weitergeben.
  3. Die Software gegen Gebühr weitergeben
    Auch wenn es widersprüchlich klingt, es ist in Ordnung, Geld für die Weiterverbreitung der Software zu verlangen. Das heißt, wenn man Open-Source-Software für ein Kundenprojekt einsetzt, darf man für die Weitergabe und Einrichtung Geld verlangen. Wichtig ist nur, dass die Software unter der GNU GPL-Lizenz bleibt. Auch dann, wenn sie für ein bestimmtes Projekt verändert oder ergänzt wurde.

Die Lizenz muss übrigens immer im Code eingetragen sein. Man darf diese Informationen nicht löschen. Hier muss auch ein Link zum Text der Lizenz stehen, so dass man sie jederzeit nachlesen kann.

WordPress und die Split-GPL-License

Ein WordPress-Installation besteht grob gesprochen aus zwei Komponenten:

  • a. Der WordPress-Code (PHP)
  • b. Das Theme in seiner grafischen Gestaltung (CSS, Bilder)

In gewisser Weise kommen sich hier zwei Interessen in die Quere. Auf der einen Seite steht der WordPress-Code, der Open-Source ist. Auf der anderen geht es um eine individuelle kreative Leistung, nämlich das Design eines WordPress-Themes. Matt Mullenweg (WordPress) und Chris Pearson (DIYthemes, Thesis) hatten kürzlich eine öffentliche Auseinandersetzung über dieses Thema.
Inzwischen wurde der Streit beigelegt und eine Variante der GPL-Lizenz eingeführt. Alle PHP-Dateien sind weiterhin GPL (wie WordPress auch) und dürfen frei weiterverbreitet werden. Alles, was mit der grafischen Gestaltung zu tun hat (CSS, Javascript, Bilder) steht unter einer eigenen Lizenz. Somit kann ein WordPress-Theme ein eigenständiges Produkt sein.

Links

creativecommons.org | Free Software Foundation | GNU-Projekt


Über den Autor

Kirsten Schelper ist Kommunikations-Designerin aus München. Sie entwickelt Logos genauso gern wie WordPress-Themes und schreibt zusammen mit Kollegen im Blog Die Netzialisten.

Alle wichtigen Links:

Netzialisten: BlogRSS
Kisten Schelper: Website Twitter

Über den Autor Ralf Bohnert

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9 Kommentare für “Creative Commons und GNU GPL – zwei Open-Source Lizenzmodelle und was dahinter steckt”

  1. Hallo Kirsten,

    danke für diesen sehr gut verständlichen Beitrag ! Ehrlich gesagt, empfinde ich die ganzen Lizenzierungsmodelle sowieso immer eher als ein rotes Tuch – mit Deiner Erklärung fällt das Verständnis ein wenig leichter. Danke !

    VG
    Jasmina

  2. Hallo, Jasmina,

    ehrlich gesagt habe ich das Ganze auch erst im Laufe meiner Recherche richtig verstanden ;o)
    Die Modelle sind viel komplexer als man meint.

    Schöne Grüße von
    Kirsten

  3. Ist es bei der CC nicht ein wenig widersprüchlich?
    Erst heißt es unter Namensnennung
    „Darüber hinaus kann man das Bild oder das Design frei verwenden. Man kann es verändern, kopieren und weiterverteilen.“
    Und direkt darunter:
    „Das Werk darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden“

    Das passt irgendwie nicht ganz zusammen oder?

  4. Hallo, Hannes,
    so weit ich es verstehe, wird hat die Lizenz vier Module. „Namensnennung“ ist eins, „keine Bearbeitung“ ist ein weiteres etc..
    Für jedes Modul gelten eigene Bedingungen.

    Schöne Grüße

    von Kirsten

  5. Danke für diese Erklärung, Kirsten! Am Montag habe ich Creative Commons Fotos für meinen Blog benutzt. Am Flickr kann man direkt für solche Fotos suchen. Für mich hat das viele Zeit und Energie gespart.

    Paula

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